Leicht steigende Erzeugerpreise senken den Druck für Bestandsanlagen etwas, dennoch kämpft die Branche weiterhin mit großen Herausforderungen. Neben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und deren nationalen Umsetzung, sind dies derzeit weiterhin notwendige Ausgleichsmaßnahmen auf einem verzerrten Markt. Anderenfalls können sowohl die Ziele für den Ausbau der Kleinwasserkraft im Hinblick auf das Regierungsziel, 100% Erneuerbarer Strom bis 2030 nicht erreicht, als auch der Bestand von annähernd 4.000 Kleinwasserkraftanlagen in Österreich nicht nachhaltig gesichert werden. Vor diesem Hintergrund spielen die Europäische Energiepolitik mit dem sogenannten Winterpaket, wie natürlich auch das zukünftige österreichische Energiegesetz, eine große Rolle.
Gerade auch der Vortrag von Prof. Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung im Rahmen der gerade stattfindenden Jahrestagung von Kleinwasserkraft Österreich zeigt eindeutig wie wichtig der Ausbau der Erneuerbaren Energien und insbesondere der Kleinwasserkraft ist. Auch Kleinwasserkraft Österreich bekennt sich zu den Pariszielen, für die laut Rahmstorf die umgehende Einstellung aller Subventionen für fossile Energie (dzt. 500-600 Mrd. Dollar im Jahr) notwendig ist. Eine Forderung der sich Kleinwasserkraft Österreich ebenfalls voll inhaltlich anschließen kann wie jene nach eine CO2 Bepreisung von mindestens 50 Euro je Tonne.
Kleinwasserkraft Östterreich bekennt sich daher auch zum 100% Erneuerbaren Ziel der Regierung sowie zu einer ökologischen Nutzung der Gewässer. In den vergangenen Jahren haben die BetreiberInnen von Kleinwasserkraftwerken enorme Anstrengungen unternommen um Verbesserungen in den Gewässern zu erreichen. Die Erfolge geben ihnen Recht, weshalb die Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen in Österreich als Best Practise Beispiel in Europa gilt. Dies wurde einmal mehr im Rahmen der letztmonatigen EU-Wasserkonferenz betont.
Angesichts der in diesem Sommer bereits eindrucksvoll sichtbaren Effekte der Klimakrise, darf bei einer allfälligen Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie auch die Notwendigkeit einer ökologische Stromproduktion durch Wasserkraft nicht außer Acht gelassen werden.
Diskrepanzen zwischen der Erneuerbaren Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie müssen im Sinne einer CO2-neutralen, dezentralen, ökologischen Stromproduktion aufgelöst werden.
Wichtig werden dabei auch passende Rahmenbedingungen für die Kleinwasserkraft im neuen Energiegesetz. Diese müssen geeignet sein um sowohl bestehende Anlagen zu erhalten, ohne die die 2030 Ziele jedenfalls nicht erreichbar sind, und gleichzeitig den notwendigen Zubau zu ermöglichen. Die EU-Beihilfeleitlinien geben hier bereits die Grundlagen vor, ermöglichen aber jedenfalls adäquate Anpassungen an die jeweiligen nationalen Notwendigkeiten. Für Kleinwasserkraft Österreich bedeutet dies, dass die Förderung in Zukunft auf einem Marktprämiensystem basieren muss. Unter Fortführung der bisherigen Praxis sollte die Wahlmöglichkeit zwischen Marktprämie und Investitionszuschuss aber bestehen bleiben. Gleichzeitig ist von der Ermittlung der Prämienhöhe auf Basis der Ausschreibung abzusehen. Dieses Instrument dient ausschließlich der Mengenkontrolle. Da das gesamte Kleinwasserkraftpotential notwendig ist um die gesetzten Ziele zu erreichen, wird eine administrative Festlegung der Prämienhöhe zu gesamtwirtschaftlich besseren Ergebnissen und einem günstigeren System führen.
In das System von Neuerrichtung und Revitalisierung muss aber unbedingt auch die ökologische Revitalisierung mit eingebunden werden. Dies führt – auf einem nachwievor massiv verzerrten Markt – zu einer Sicherung des Bestandes und weiteren ökologischen Verbesserungen. „In Österreich ist die Kleinwasserkraft bereits jetzt aufgrund der hohen ökologischen Standards mit dem „Guten“ Zustand der Gewässer ohne Weiteres vereinbar!“ hält Präsident Christoph Wagner fest. „Dies zeigt sich auch darin, dass zB aktuell in Oberösterreich, Gewässer unter Naturschutz gestellt werden sollen, die bereits von mehreren Kleinwasserkraftwerken genutzt werden.“
Neben den Maßnahmen im Energiegesetz ist aber vor allem mehr Flexibilität in der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie notwendig. Um die Zielerreichung zu gewährleisten und die Verhältnismäßigkeit zu stärken ist ein integrativer Ansatz bei der Maßnahmenwahl notwendig. Wagner: „Wenn um hunderttausende Euros Maßnahmen für einzelne Individuen ergriffen werden, die im Gewässer nicht oder kaum vorkommen, dann bringt das keine Verbesserung für den Gewässerzustand im Allgemeinen. Es belastet einzig die Wirtschaftlichkeit der Wasserkraft und reduziert die Produktion von hochwertigem, nachhaltigem, erneuerbarem Strom!“ Wichtiger sei es daher, das große Bild ins Auge zu fassen und jene Maßnahmen zu ergreifen, die den größten Nutzen für die weitere Verbesserung der Gewässer haben. „Wir brauchen mehr Flexibilität in der Wasserrahmenrichtlinie und vor allem in deren Umsetzung!“ fordert auch Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Dr. Paul Ablinger. Verabsäume man dies, werde das zentrale Rückgrat der Erneuerbaren Stromversorgung stark beschädigt, ohne große positive ökologische Effekte zu erzielen. „Die ökologische Stromversorgung von rund 50 % der heimischen Haushalte sollte nicht gefährdet werden!“
Kleinwasserkraft Österreich betont dabei auch die Bedeutung der Kleinwasserkraft für die dezentrale, nachhaltige und ökologische Stromversorgung Österreichs: „Jedes neue Wasserkraftwerk an einem der rund 30.000 aktuell ungenutzten Querbauwerke, führt zu einer ökologischen Verbesserung“, hält Geschäftsführer Paul Ablinger fest. Mit den aktuellen Standards die in Österreich gelten ist daher ein weiterer Ausbau jedenfalls möglich und sinnvoll. Der Ausbau der Kleinwasserkraft ist insbesondere im Hinblick auf vorhandene Strukturen und der dezentralen Versorgung, sowie mit seiner guten Verfügbarkeit und Prognosefähigkeit ein bedeutender Faktor in der Energiewende und für das Ziel 100% Erneuerbarer Strom bis 2030 unabdingbar.
Gerade in der Steiermark gibt es dafür einige Vorzeigebeispiele. Unter anderem wird in der Gemeinde Stubenberg demonstriert wie auf Basis Erneuerbarer Energie – mit dem wichtigen Rückgrat Kleinwasserkraft – Versorgungs- und Blackoutsicherheit funktionieren kann.
Die Möglichkeiten von Synergien zwischen einzelnen Bereichen und Technologien, wie etwa Kleinwasserkraft und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, sollte dabei ebenfalls nicht aus den Augen verloren werden. Kontraproduktive regulatorische Bedingungen wie zB die derzeitige Berechnungsmethodik der Ökostrompauschale für Überschusseinspeiser sind dafür umgehend zu beheben.
Die Jahrestagung des Verbandes sorgt somit dafür, dass immer wieder die Bedeutung der Kleinwasserkraft auch in den einzelnen Bundesländern stärker hervorgehoben wird. Eine derartige Veranstaltung in dieser Dimension, mit inzwischen regelmäßig 450 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, ohne eine Vielzahl von Unterstützern nicht mehr denkbar. Kleinwasserkraft Österreich bedankt sich allen voran bei Energie Steiermark, Andritz Hydro GmbH, Tiroler Rohre GmbH und Verbund AG.