Das Europäische Parlament hat heute über die Richtlinie „zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ abgestimmt und mit einer großen Mehrheit eine wegweisende Entscheidung im Sinne des Umweltschutzes getroffen. Plastikverschmutzung muss dringend und effektiv auf politischer Ebene bekämpft werden, um Menschen und Umwelt zu schützen.
Der endgültige Beschluss der Richtline benötigt aber noch weitere Verhandlungen der nationalen Regierungen, die aber schon für Oktober erwartet werden. Wenn dann eine gemeinsame Position erreicht ist, folgt der sogenannte Trilog zwischen dem Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission. Dieser könnten dann bereits Anfang November beginnen.
Das Europa-Parlament stimmte aber heute schon dafür, problematische Wegwerfprodukte wie etwa Styropor-Lebensmittelbehälter oder Plastik-Besteck zu verbieten. Weiters sollen die Produzenten problematischer Produkte wie Zigarettenfilter oder Plastikgetränkebehälter für die Kosten verantwortlich gemacht werden, die durch die ihre kurzlebigen Produkte anfallen – wie Abfallentsorgungskosten sowie Säuberung der Umwelt.
„Das Europäische Parlament hat heute Geschichte geschrieben, indem es beschlossen hat, Wegwerfplastik zu reduzieren. Das ist ein wegweisender und wichtiger Schritt, um die Plastikverschmutzung in unserer Umwelt zu reduzieren. Nun sind die nationalen Regierungen am Zug: Diese müssen nun sicherstellen, das die Richtlinie nicht verwässert wird und dem Druck der Industrie nicht nachgegeben wird.“ so Lisa Kernegger, Expertin für Plastik bei GLOBAL 2000.
Bürger und BürgerInnen in ganz Europa haben kein Verständnis für Plastikverschmutzung.
„Wir fordern daher, dass Österreich im Rahmen seiner EU-Präsidentschaft darauf achtet, dass die ambitionierten Ziele, die derzeit in der Richtlinie stehen, erhalten bleiben. So muss beispielsweise sichergestellt werden, dass die vorgeschriebene Sammelquote von 90% für Plastik-Getränkeflaschen erhalten bleibt“ so Kernegger weiter.
Besorgniserregend ist allerdings weiterhin die Definition von „Einweg-Plastikartikeln“. Denn mit der derzeitigen Definition kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plastik-Hersteller Reduktionsziele und Verbote einfach ignorieren, indem sie Einwegprodukte als „wiederverwendbar“ deklarieren. Hier müssen noch klare Richtlinen erlassen werden, die Hintertüren und Schlupflöcher unmöglich machen.
Auch dass kein Verbot für die leichten Plastik-Säcke für Obst und Gemüsen, auch „Knotenbeutel“ genannt, ausgesprochen wurde, ist enttäuschend. Besonders leichte Plastik-Materialien wie diese Säcke bilden einen großen Anteil an Müll in der Natur.