Wien (OTS/PWK509 ) – Das heute, Donnerstag, im Nationalrat
beschlossene Ökostromgesetz bringt einen kräftigen Investitionsschub
vor allem bei Wind- und Sonnenstrom, die zur Verfügung stehenden
Budgets für Neuanlagen erhöhen sich bei Photovoltaik etwa auf das
Vierfache (von 2,1 Mio. auf 8 Mio. jährlich), sonst auf das
Zweieinhalbfache (von 21 Mio. auf 50 Mio.). WKÖ-Präsident Christoph
Leitl: „Das neue Ökostromgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung
Versorgungssicherheit und Förderung neuer Technologien, aber auch
eine große finanzielle Herausforderung für österreichische Betriebe,
welche einen Gutteil der Finanzierung neben den privaten Haushalten
zu tragen haben. Das fällt uns alles andere als leicht, die
Wirtschaft ist sich aber angesichts der Atomkatastrophe von
Fokushima, angesichts rasant steigender Preise für Erdöl und Erdgas
ihrer energiepolitischen Verantwortung bewusst. Nur wenn wir Energie
effizienter einsetzen und verstärkt auf Windenergie, Wasserenergie
und Solarstrom setzen, werden wir die Energiewende in Richtung
Nachhaltigkeit schaffen.“

Aus Sicht der WKÖ sind eine Verstärkung der Förderung des
Ökostromausbaus in Österreich und der kontrollierte Abbau der
entstandenen Warteschlagen zu begrüßen, auch wenn die Förderbeträge
sehr großzügig sind. Nachdem die heimischen Unternehmen die
Ökostromförderungen zu einem großen Teil finanzieren, fordert die
Wirtschaftskammer, dass die Verbesserung der Energieeffizienz in KMU
durch Anreize jetzt rasch vorangetrieben wird, um die Mehrbelastungen
ausgleichen zu können. Leitl: „Durch fortschrittliches
Energiemanagement lassen sich in vielen Unternehmen die Energiekosten
um 10 – 15% senken. Daher begrüße ich, dass die zeitgleich mit dem
Ökostromgesetz beschlossene Energieeffizienzresolution geförderte
maßgeschneiderte Energieberatungen für KMU verspricht“.

Im Ökostromgesetz werden sowohl die energieintensiven Betriebe als
auch die einkommensschwachen Haushalte (maximal 20 Euro für
Ökostromförderung pro Jahr) nur begrenzt belastet. Leitl: „Wir hoffen
nun, dass die Genehmigung durch die Europäische Kommission für die
Kostenbegrenzung umgehend eingeholt wird und damit die
energieintensiven Unternehmen rasch entlastet werden. Hier geht es um
die Aufrechterhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.“

Verbesserte Transparenz und Entlastung für energieintensive
Betriebe zu begrüßen
Zu begrüßen ist die zukünftige Aufbringung der Fördermittel über
einen Zuschlag zum Systemnutzungsentgelt. Dadurch wird das
Finanzierungssystem einfacher, transparenter und, zumindest implizit,
verbrauchsabhängiger. Gleichzeitig ist nun sichergestellt, dass die
Stromlieferanten keine überhöhten Ökostromkosten auf die Verbraucher
überwälzen können (Stichwort : „Körberlgeld“). (RH)

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