Seit der Ratifizierung des Klimaprotokolls von Kyote wurde der Handel mit Emissionen vertraglich festgeschrieben . Dies war 1997 . Seit dem ist es möglich das sich sowohl Unternehmen als auch Staaten von Sanktionen, die durch die Nichteinhaltung der Emissionsgrenzen entstehen, freikaufen können

Wenn wir in diesem Artikel von Emissionen bzw. Emissionsgrenzen sprechen , dann meinen wir damit festgelegte Grenzen innerhalb eines Gebietes , für Emissionen wie CO2 , Schwefeldioxid , Stickoxide .

Als „Erfinder“ der Idee des Handels mit Emissionsrechten gilt John Harkness Dales . Ein Kanadischer Ökonom. Staaten bzw. Unternehmen die auf Gund eines zu hohen Energieverbrauchs die ihnen zustehenden Mengen an Emmissionen überschreiten können bei Staaten , bzw. Unternehmen, die diese Emissionsgrenzen einhalten und noch „Emissions-Mengen“ abtreten können, Emissionen kaufen .

Das heißt das  Staaten die Umweltbewusst agieren von anderen Staáten profitieren in dem sie ihre Menge an („Verschmutzungskapazität = Emissionsmenge“) an diese Verkaufen !

Je mehr sie auf die Umwelt achten, desto höher ist der Gewinn dieser Staaten / Unternehmen

Prinzipiell werden Emissionsrecht „versteigert“ . Die Nachfrage bestimmt hier den Preis !

Derzeit gibt es 2 Handelssysteme für den Emissionshandel

  • Bilateraler Handle zwischen den Staaten der EU
  • EU-Emissionshandel zwischen Unternehmen

Foto – ©Verena N. – www.pixelio.de

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