Wien (OTS) – – UWD fordert: Sofort klares AUS für Atomstromhandel
des Verbund und Schluss mit Verbund-Stromdumpingangeboten
– Verbund-Speicherkraftwerke dürfen keine Atomstromwaschmaschinen
sein

„Während des heutigen Anti-Atom-Gipfels von Bundeskanzler Faymann
und Vizekanzler Spindelegger werden 1.100 Megawatt Atomstrom nach
Österreich geschleust – mindestens! Tagtäglich glühen die 380
KV-Leitungen zwischen Tschechien und Österreich mit Atomstrom, da die
staatliche Verbundgesellschaft dreckigen Strom aus den Schrottmeilern
in Temelin und Dukovany nach Österreich importiert“, sagt Gerhard
Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes. Der
Umweltdachverband erwartet sich vom Anti-Atom-Gipfel daher endlich
klare gesetzliche Maßnahmen und ein AUS für den Atomstromhandel des
Staatskonzerns Verbund. Ohne gesetzlichen Schlussstrich unter den
Atomstromhandel wäre der Anti-Atom-Gipfel eine Farce. Das
Anti-Atomstrompaket des UWD zeigt BK Faymann und VK Spindelegger, wie
Österreich atomstromfrei werden kann.

7-Punkteprogramm für BK Faymann: Nur so kann Österreich wirklich
atomstromfrei werden!
(1) Die republikseigene Verbundgesellschaft, sowie andere EVUs,
müssen alle Stromlieferverträge mit Atomkraftwerksbetreibern – v.a.
Temelin und Dukovany – aufkündigen. Dies gilt auch für die von der
österreichischen E-Wirtschaft selbst betriebenen bzw. an diesen
mitbeteiligten Stromhandelsgesellschaften. Ein Ministerratsbeschluss
verpflichtet alle EVUs, an denen der Bund mitbeteiligt ist, als auch
solche, an denen via der Verbundgesellschaft Miteigentumsrechte
bestehen, bis Oktober 2011 eine Antiatom-Roadmap für den Ausstieg aus
den Atomlieferverträgen vorzulegen.
(2) Die Republik Österreich verpflichtet sich, keine weiteren
Hochspannungsleitungsprojekte mit Nachbarstaaten, die
KKW-Betreiberstaaten sind, weiter zu verfolgen. Einschlägige Projekte
werden mittels Aufsichtsratsbeschlüssen ehebaldigst sistiert. Somit
werden keine neuen Hochspannungsleitungen nach Tschechien, Slowakei,
Ungarn und Slowenien von österreichischer Seite errichtet, bis eine
Roadmap für das Abschalten der grenznahen AKWs vereinbart wird.
(3) Fast 35 Jahre nach der Zwentendorf-Abstimmung muss der
österreichweite Atom-Ausstieg nun endlich umgesetzt werden. Daher
darf ab 1.1.2013 kein heimisches Elektrizitätsunternehmen mehr Strom
mit einem Atomstromanteil an Endkunden verkaufen bzw. muss es bei
„Strom aus unbekannter Herkunft“ entsprechende Ökostromzertifikate
vorweisen. Auf EU-Ebene ist zu drängen, dass die Nachweisführung
bzgl. der Art der Erzeugung des Stroms transparent für alle Endkunden
erfolgt. Neben dem Nachweis der Eigenerzeugung hat sie auch den
Fremdstrombezug und die Erzeugungsart zu beinhalten.
(4) Eine Stromtransparenzverordnung verpflichtet ab 1.1. 2013 alle
Betriebe (Gewerbe, Handel und Industrie), ihren KundInnen und der
Öffentlichkeit jährlich die bezogene Stromzusammensetzung in
geeigneter Form bekanntzugeben. Die Endkunden müssen darüber
informiert werden, welcher Strom in den Dienstleistungen und Waren
steckt, die sie in Österreich erwerben.
(5) Ab 1.1.2013 wird für alle bestehenden Wasserspeicherkraftwerke
eine generelle Kennzeichnungs- und Veröffentlichungspflicht der
Stromzusammensetzung von Pumpstrom eingeführt. Damit wird
gewährleistet, dass etwa die Speicherkraftwerke der
Verbundgesellschaft nicht zu Atomstromwaschmaschinen umfunktioniert
werden.
(6) Die Zusammensetzung des Pumpstroms bei Wasserspeicherkraftwerken
hat entscheidende Auswirkung im Genehmigungsverfahren.
Pumpspeicherkraftwerke, die mit unzertifiziertem Strom oder mit Strom
aus unbekannter Herkunft wiederbefüllt werden, haben bei der
Beurteilung des öffentlichen Interesses erhebliche Nachteile zu
erwarten, bzw. können mit einer Genehmigung nicht mehr rechnen.
(7) Die Bundesregierung erarbeitet bis Herbst 2011 die Grundlagen für
eine Klage gegen die EU-Kommission, die es bislang fahrlässig
unterlassen hat, eine umfassende Haftpflichtregelung für die
Betreiber von Atomkraftanlagen in Europa auszuarbeiten. Wie das
Beispiel Fukushima zeigt, können die Folgekosten nuklearer Unfälle
immense Höhen erreichen, für die die Betreiber der Hochrisikoanlagen
Vorsorge treffen müssen. Dies soll nicht nur zu einer die wahren
Kosten der Stromerzeugung aus Kernkraft widerspiegelnden
Strompreisgestaltung führen, sondern auch die Rechtssicherheit aller
potenziellen Opfer nuklearer Katastrophen im jeweiligen In- und
Ausland sicherstellen.

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