Wien (OTS/BMWFJ) – Wirtschafts- und Energieminister Reinhold
Mitterlehner sieht die Einigung auf das neue Ökostrom-Gesetz als
wichtigen Meilenstein für Österreich. „Durch den effizienten Ausbau
des Ökostroms lösen wir neue Investitionen in grüne Technologien aus
und können unseren Strombedarf künftig selbst decken. Spätestens 2015
sind wir unabhängig von Atomstrom-Importen“, betont Mitterlehner.
„Wir verdoppeln das jährliche Fördervolumen und bauen die
Anlagen-Warteliste ab, setzen aber auch gezielte Anreize für eine
stärkere Marktorientierung und Wettbewerbsfähigkeit. Daher steigt der
Ökostrom-Anteil zu vertretbaren Kosten für Haushalte und
Unternehmen“, so Mitterlehner.
Zwtl.: Neues Ökostrom-Ziel von über 80 Prozent bis 2020
Die Novelle wird den europäischen Spitzenplatz Österreichs beim
Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch sichern und
ausbauen. Bis 2020 soll der Ökostrom-Anteil von derzeit fast 70 auf
über 80 Prozent steigen. In Abstimmung mit der Ökostrom-Branche wurde
ein ambitioniertes Ausbauprogramm im Gesetz festgeschrieben. Demnach
liegt das realistische Ausbaupotenzial in Österreich bis 2020 bei
über zehn Terawattstunden (TWh), was umgerechnet dem
durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 2,9 Millionen Haushalten
entspricht. So werden etwa die Windkraft-Kapazitäten von derzeit
1.000 Megawatt (MW) auf 3.000 MW verdreifacht. Die
Photovoltaik-Kapazitäten werden von aktuell 100 MW bis 2020 auf 1.100
MW mehr als verzehnfacht. Damit werden auch die Ziele der
Energiestrategie Österreich bzw. des Nationalen Aktionsplans
Erneuerbare Energien übertroffen. Neu ist, dass die Zielerreichung
alle zwei Jahre von der E-Control bewertet und gegebenenfalls nach
oben revidiert werden kann. „Dadurch können wir zum Beispiel auf
Innovationen bei der Photovoltaik rechtzeitig reagieren und unsere
Ausbaupläne noch weiter steigern“, so Mitterlehner zur neuen
Revisionsklausel.
Ebenfalls festgeschrieben wird, dass die Atomstromimporte spätestens
2015 durch Ökostrom bilanziell substituiert werden. Durch die Novelle
sowie den Ausbau der Wasserkraft stehen 2015 zusätzliche Kapazitäten
von rund fünf TWh zur Verfügung, womit die durchschnittlich pro Jahr
nach Österreich importierten Atomstrommengen von derzeit 3,3 TWh
deutlich übertroffen werden.
Zwtl.: Verdoppelung des jährlich verfügbaren Fördervolumens
Die jährliche Förderzuwachssumme steigt von 21 auf 40 Millionen Euro,
was einer Verdoppelung entspricht. Diese Summe wird auf Basis einer
Potenzialanalyse unter den diversen Technologien aufgeteilt, um einen
vernünftigen Energiemix zu gewährleisten. Fördermittel, die in einem
Jahr nicht aufgebraucht werden, stehen der jeweiligen Technologie im
Folgejahr zur Verfügung. Für Wind stehen 11,5 Millionen Euro zur
Verfügung, für Biomasse- und Biogas 10 Millionen Euro, für
Photovoltaik 3,8 Millionen Euro sowie für Kleinwasserkraft 1,5
Millionen Euro. Weitere 13,2 Millionen Euro gehen in einen
„Resttopf“, der bei Bedarf flexibel unter Wind und Kleinwasserkraft
sowie unter kosteneffizienten Photovoltaik-Anlagen, die den erzeugten
Strom in erster Linie selbst verbrauchen, aufgeteilt wird. Zusätzlich
stehen für Kleinwasserkraft-Anlagen jährlich 14 Millionen Euro an
Investitionszuschüssen zur Verfügung.
Mit den jährlich verfügbaren Fördermitteln von 40 Millionen Euro
werden die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen über 13 Jahre
(bei rohstoffabhängigen Anlagen bis 15 Jahre) mit garantierten
Einspeisetarifen von den Stromkonsumenten unterstützt. Das System
funktioniert so, dass den Anlagenbetreibern ihre Investitions- und
Finanzierungskosten komplett ersetzt werden und sie zusätzlich einen
Gewinn von mindestens sechs Prozent erhalten.
Zwtl.: Rascher und kompletter Abbau der Anlagen-Warteliste
Neben der Erhöhung des jährlich verfügbaren Kontingents wird die
Anlagen-Warteliste durch ein Tarifvolumen von insgesamt über 100
Millionen Euro komplett abgebaut. Einerseits wird damit die
Warteliste bei Kleinwasserkraft über Investitionszuschüsse von rund
20 Millionen Euro aufgelöst. Andererseits gibt es für jene 152 Wind-
und rund 4.200 Photovoltaik-Anlagen geförderte Einspeisetarife, die
ohne Novelle derzeit bis zu den Jahren 2015 bzw. 2023 auf der
Warteliste gereiht sind. Gleichzeitig wird Platz für neue Anträge
geschaffen. Die als Gegenleistung für die Vorreihung im
Begutachtungsentwurf vorgesehenen Tarifabschläge von bis zu 30
Prozent werden deutlich reduziert und zeitlich gestaffelt. Selbst
danach liegt das Förderniveau immer noch über dem von Deutschland.
„Wir schaffen durch unser Modell einen Anreiz für rasche und
effiziente Investitionen“, erläutert Mitterlehner. „Unser Ziel ist,
dass sich die Fördertarife möglichst bald dem Niveau des Marktes
annähern und wir in Zukunft noch mehr Spielraum für den
Ökostrom-Ausbau haben. Die Technologien verbessern sich laufend“, so
Mitterlehner.
Zwtl.: Fördersystem bleibt finanzierbar und steuerbar
Durch die höheren Förderungen und den Abbau der Warteliste steigt das
jährliche Finanzierungsvolumen von circa 350 Millionen Euro auf
insgesamt rund 500 Millionen Euro im Jahr 2015. „Die vielen Vorteile
des Ökostrom-Ausbaus wie die Unabhängigkeit von Atomstrom und neue
Green Jobs müssen uns auch etwas wert sein“, betont Mitterlehner. Ein
Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch (jährlich 3.500
Kilowattstunden) wird durch den Abbau der Wartelisten und die
aufgestockten Förderungen im Jahr 2015 rund 12 Euro mehr zahlen –
also 47 Euro statt jetzt 35 Euro. Neu ist allerdings, dass diese
Summe für rund 300.000 einkommensschwächere Haushalte mit 20 Euro pro
Jahr gedeckelt wird.
Nicht sinnvoll wäre eine gänzliche Aufhebung des Förderdeckels.
„Damit würden wir jede Steuerungsmöglichkeit aufgeben und die Kosten
würden wie in Deutschland aus dem Ruder laufen“, bekräftigt
Mitterlehner. Während der österreichische Durchschnittshaushalt
derzeit 35 Euro pro Jahr zahlt, kostet die Ökostromförderung die
deutschen Haushaltskunden schon jetzt über 100 Euro. Auch deswegen
mussten die Tarife für die dortigen Anlagenbetreiber mehrmals
drastisch reduziert werden.
Zwtl: Neues Kostenbegrenzungsmodell für energieintensive Unternehmen
Damit es zu keinen gravierenden Nachteilen im internationalen
Wettbewerb gegenüber anderen EU-Ländern wie Deutschland oder
Frankreich kommt, enthält die Novelle ein neues
Kostenbegrenzungsmodell für die energieintensive Industrie. Der
Zahlungsaufbringungsmechanismus wird EU-konform geändert sowie
effizienter und transparenter gestaltet. Die Ökostromentgelte werden
künftig an die Netztarife gekoppelt. Die besonders energieintensive
Industrie zahlt somit anteilsmäßig einen niedrigeren Betrag als ihrem
Stromverbrauch entsprechen würde.
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