Der Dezember steht sinnbildlich für Schneemassen, Minusgrade und dementsprechend hohe Heizkosten. Dreht man als Mieter den Heizregler auf, ergeben sich zwangsläufig einige Fragen, die wir hier für unsere Leser beantworten wollen. Habe ich als Mieter eine Heizpflicht? Welche Ansprüche habe ich als Mieter? Wie warm sollte meine Wohnung mindestens sein? Und auch das optimale Heizverhalten und angemessene Kleidung sind in diesem Zusammenhang überaus wichtig.
Muss der Mieter eigentlich heizen?
Dicke Socken, Hausschuhe, Westen und sogar Decken können heutzutage ganz leicht über Online-Shops wie Zalando bestellt werden. Es empfiehlt sich, während der kalten Wintermonate und ganz besonders dann, wenn die Heizung noch nicht den gewünschten, wärmenden Effekt erzielt, sich in der Wohnung angemessen anzuziehen. Doch kann man als Sparfuchs die Heizung auch einfach kalt lassen und sich stattdessen im Zwiebellook gegen die Kälte wappnen? Ist man also zum Heizen verpflichtet? Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten, denn einerseits gibt es gesetzlich keinerlei Heizpflicht und andererseits dürfen selbstverständlich keine Schäden in der Wohnung entstehen. Im Klartext bedeutet das, dass der Mieter stets aufpassen muss, dass die Heizung oder die Wasserleitungen nicht einfrieren. Des Weiteren muss er mindestens so viel heizen und auch lüften, dass Feuchtigkeit und Schimmel nicht entstehen können. Wer ungern die Heizung aufdreht, wohnt in einem Energieeffizienzhaus vermutlich am besten. Während die Heizungen in zugigen Altbauwohnungen bereits auf Hochtouren laufen, speichern die Neubauten die Wärme in ihrem Innern und müssen , wenn die Bewohner richtig lüften und die Wärme nicht durch die permanente Kippstellung der Fester entweichen lassen , während der ersten kühleren Tage meist überhaupt nicht beheizt werden.
Welche Temperaturen sind angemessen?
Während der sogenannten „üblichen Tagesstunden“, also zwischen 7.00 bis 23.00 Uhr, ist der Vermieter bei niedrigen Auflentemperaturen dazu verpflichtet, die Heizung zu betreiben. In Ausnahmefällen, wenn es zum Beispiel sehr kalt ist oder sich die Wohnung aufgrund schlechter Isolierung nicht richtig erwärmt, kann auch eine durchgehende Beheizung gefordert werden. Was Raumtemperaturen betrifft, gibt es zwar keine bindenden Gesetze, doch aufgrund mehrerer gerichtlicher Urteile kann der Mieter folgende Raumtemperaturen zwischen 6:00 und 24:00 Uhr voraussetzen:
- 20°C in Wohnräumen und Küche
- 22°C in Bädern
- 18°C in Schlafzimmern und Fluren
Nie sollte die Temperatur deutlich unter 18°C fallen. Eine Raumtemperatur von etwa 20°C empfinden die meisten Menschen als angenehm. Natürlich können diese Werte mit den persönlichen Vorlieben kollidieren.
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Bildunterschrift: Man muss im Winter als Mieter nicht frieren